Weiterbildung und Förderung

Lassen Sie sich Ihre Weiterbildung doch fördern - z.B. mit der Qualifizierungsförderung nach ESF 2. Wir beraten Sie gerne!

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (ESF Ziel 2)

Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert nach Vorlage eines Bildungsplanes bis zu 70% der Kosten von Qualifizierungsmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren, Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule, WiedereinsteigerInnen oder ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren im Rahmen von Productive Aging Konzepten.

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe

Das Arbeitsmarktservice fördert mit dieser Beihilfe die Kosten von Qualifizierungsmaßnahmen im Hotel- und Gastgewerbe. Die Förderung erhalten alle Arbeitgeber, die in der Woche vor dem (geplanten) Saisonbeginn im Rahmen des Arbeitsverhältnisses die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen und mitfinanzieren.

Bildungsscheck des Landes Salzburg

accelingua ist nun auch förderbarer Bildungsträger für den Bildungsscheck des Landes Salzburg. Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind, werden unter bestimmten Voraussetzungen mit 50% gefördert.

Qualifizierungsverbünde

Ein Qualifizierungsverbund ist ein Netzwerk mehrerer Betriebe, mit dem Ziel, gemeinsam und unter besonderer Berücksichtigung des "Productive Ageing"-Konzepts. Qualifizierungsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen zu planen und durchzuführen.

Bildungskarenz

Im Rahmen der Bildungskarenz können auch Fremdsprachenschulungen durchgeführt werden. Die Bildungskarenz kann zwischen Arbeitgeber- und nehmerIn im Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden. In dieser Zeit erhält die karenzierte Person Weiterbildungsgeld.