Die Bildungskarenz / Weiterbildungsgeld

Wie?

Grundvoraussetzung für eine Bildungskarenz ist, dass Sie bei Ihrem  Dienstgeber bereits mindestens 6 Monate beschäftigt sind. Eine Bildungskarenz kann innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt 4 Jahren im Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden. Dabei können Sie die Zeit durchgehend in Anspruch nehmen oder in Teilen verbrauchen. Bei letzterer Variante muss jeder einzelne Teil auf Grund einer Übergangsregelung bis Ende 2011 zumindest 2 Monate andauern.Was?

In diesen Zeitraum müssen Sie an einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung (wie während eines Studiums) teilnehmen.

Wieviel?

Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht dem Arbeitslosengeld. Sie erhalten jedoch mindestens EUR 14,53 täglich (das entspricht der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes).

Wie lange?

Das Weiterbildungsgeld kann im Gesamtzeitraum von 4 Jahren – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – je nach der gesamten Dauer einer vereinbarten Bildungskarenz für zwei Monate bis zu maximal einem Jahr ausbezahlt werden. Bei einer Freistellung gegen Entfall der Bezüge liegt der mögliche Zeitraum des Bezuges des Weiterbildungsgelds zwischen 6 Monaten bis zu einem Jahr. 

Weitere Informationen und die detaillierten Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Arbeitsmarktservice.

Information und Beratung

Unsere MitarbeiterInnen beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein passendes Angebot. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Beratungstermin bei Ihnen in der Firma oder in einem accelingua Standort in Ihrer Nähe.