Diese Förderung erhalten alle Arbeitgebber - ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine.
Nicht förderbar sind u.a. UntenehmenseigentümerInnen, Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe, Lehrlinge oder BeamtInnen.
Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auwahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen.
Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht wird.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70% der Kurskosten bei maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt EUR 10.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.
Die Begehrenseinbringung muss im Allgemeinen spätestens 1 Woche vor Kursbeginn bei der zuständigen Geschäftstelle des Arbeitsmarktservice erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Arbeitsmarktservice.
Unsere MitarbeiterInnen beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein passendes Angebot. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Beratungstermin bei Ihnen in der Firma oder in einem accelingua Standort in Ihrer Nähe.