Qualifizierung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)

Wer?

Diese Förderung erhalten alle Arbeitgebber - ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine.

Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:

  • ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre
  • Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule
  • WiedereinsteigerInnen
  • ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren im Rahmen von Productive-Aging Konzepten in Qualifizierungsverbünden 

 

Nicht förderbar sind u.a. UntenehmenseigentümerInnen, Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe, Lehrlinge oder BeamtInnen.

Was?

Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auwahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen.

Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht wird.

Wie viel?

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70% der Kurskosten bei maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt EUR 10.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.

Die Begehrenseinbringung muss im Allgemeinen spätestens 1 Woche vor Kursbeginn bei der zuständigen Geschäftstelle des Arbeitsmarktservice erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Arbeitsmarktservice.

Information und Beratung

Unsere MitarbeiterInnen beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein passendes Angebot. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Beratungstermin bei Ihnen in der Firma oder in einem accelingua Standort in Ihrer Nähe.