Qualifizierung für Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe

Wer?

Diese Förderung erhalten alle Arbeitgebber im Hotel- und Gastgewerbe, die in der Woche vor dem (geplanten) Saisonbeginn im Rahmen des Arbeitsverhältnisses die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen und mitfinanzieren. 

Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:

ArbeitnehmerInnen im Hotel und Gastgewerbe, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden und unmittelbar vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme beim Arbeitsmarktservice arbeitslos oder in Schulung vorgemerkt sind.

Nicht förderbar sind UnternehmenseigentümerInnen, Lehrlinge, überlassene ArbeitnehmerInnen von gewerblichen Arbeitsüberlassern, für die der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung gilt.

Was?

Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eingebracht wird. 

Wie viel?

Die Höhe der Förderung beträgt neunzig Prozent der Kursgebühren.

Wo?

Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes, in dem die zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Arbeitsmarktservice.

Information und Beratung

Unsere MitarbeiterInnen beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein passendes Angebot. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Beratungstermin bei Ihnen in der Firma oder in einem accelingua Standort in Ihrer Nähe.